P-Konto – Ihr Schutz
Wurde Ihr Konto gepfändet oder droht Ihnen bald eine Kontopfändung? Sie können Ihr Konto nur schützen, wenn Sie es in ein sogenanntes P-Konto umwandeln.
Mit einer P-Konto Bescheinigung nach § 903 ZPO haben Sie die Möglichkeit, Ihre Pfändungsfreigrenze auf die Ihnen zustehende gesetzliche Freigrenze anzuheben. Die P-Konto Bescheinigung ist ein Dokument, das Ihnen von einem Rechtsanwalt oder einer anderen geeigneten Stelle ausgestellt wird, um gegenüber Ihrer kontoführenden Bank nachzuweisen, dass Ihre aktuelle Pfändungsfreigrenze z. B. aufgrund von Unterhaltspflichten erhöht ist.
Sobald Sie ein P-Konto eingerichtet haben, sollten Sie umgehend eine P-Konto Bescheinigung beantragen, da Sie sonst keine Verteidigungsmöglichkeit gegen eine Pfändung über dem Grundfreibeitrag haben. Das bedeutet: Obwohl Ihnen gemäß Pfändungstabelle mehr vom Einkommen verleiben müsste, werden Beträge gepfändet, da sie nicht automatisch vom P-Konto geschützt sind.
Als eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erstellen wir Ihnen gerne eine Bescheinigung für Ihr P-Konto.
Berechnung der Freibeträge / Grenzen mit den aktuellen Freigrenzen für den Zeitraum 01.07.2024 – 30.06.2025