Schützen Sie Ihr
Geld!

Pfändungsfreigrenzen 2025
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Konto gepfändet?

Jetzt P-Konto sichern und Freibeträge schützen

Ihr Bankkonto wurde gepfändet oder eine Kontopfändung steht kurz bevor? Dann handeln Sie schnell: Nur mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) können Sie Ihre gesetzlich geschützten Freibeträge vor dem Zugriff durch Gläubiger sichern.

Warum ist eine P-Konto-Bescheinigung wichtig?
Die P-Konto-Bescheinigung gemäß § 903 ZPO erlaubt es Ihnen, die Pfändungsfreigrenze individuell zu erhöhen – etwa bei bestehenden Unterhaltspflichten oder Kindergeldbezug. Ohne diese Bescheinigung schützt das P-Konto nur den Grundfreibetrag. Darüber hinausgehende Einkommensteile sind dann nicht automatisch vor Pfändung geschützt – selbst wenn Ihnen laut Pfändungstabelle mehr zusteht.

Wer stellt die P-Konto-Bescheinigung aus?
Als spezialisierte Kanzlei für Insolvenzrecht stellen wir Ihnen schnell und rechtssicher Ihre persönliche P-Konto-Bescheinigung aus – digital oder vor Ort. Damit weisen Sie gegenüber Ihrer Bank nach, dass erhöhte Freibeträge gelten und unpfändbare Einkünfte geschützt bleiben.

Aktuelle Freibeträge 2025 / 2026
Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten vom 01.07.2025 bis 30.06.2026. Wir berechnen für Sie den genauen Betrag, den Sie monatlich behalten dürfen – auch bei Besonderheiten wie Kindergeld oder Unterhaltspflicht.

Wir verstehen Ihre Situation – und haben eine Lösung

Eine Kontopfändung kann existenzbedrohend sein – besonders, wenn das Geld für Miete, Lebensmittel oder Familie blockiert ist. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert mit einer rechtssicheren P-Konto-Bescheinigung.

Seit 2012

erfolgreiche Entschuldungen
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Der beste Beweis für unser Engagement sind die Erfahrungen und Geschichten der Menschen, die seit 2012 mit unserer Unterstützung den Weg aus der Schuldenfalle gefunden haben.

Sehr professionelle und rechtliche Unterstützung, Vorgehensweise und stehen mit Rat bei offenen Fragen immer zur Verfügung. Kurz um Tip Top.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein normales Girokonto mit zusätzlichem Schutz: Es sichert einen monatlichen Freibetrag, der nicht gepfändet werden darf.

Wie hoch ist der Freibetrag auf einem P-Konto?

Ab dem 01.07.2025 beträgt der Grundfreibetrag 1.560 € pro Monat. Bei Unterhaltspflichten oder Kindergeld kann er durch eine Bescheinigung erhöht werden.

Wer kann ein P-Konto einrichten lassen?

Jede Person mit einem Girokonto bei einer Bank in Deutschland hat das Recht, dieses Konto in ein P-Konto umzuwandeln – unabhängig von der Bonität.

Wie richte ich ein P-Konto ein?

Sie müssen bei Ihrer Bank schriftlich die Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos in ein P-Konto beantragen. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, dem zuzustimmen.

Wie erhalte ich eine P-Konto-Bescheinigung?

Die Bescheinigung wird von Rechtsanwälten, Schuldnerberatungen oder anderen befugten Stellen ausgestellt. Sie weist zusätzliche Freibeträge nach, z. B. wegen Unterhaltspflicht.

Muss ich eine neue Bescheinigung jedes Jahr einreichen?

Ja, die Bescheinigung ist in der Regel zeitlich befristet und muss bei Änderungen der Verhältnisse oder auf Aufforderung der Bank aktualisiert werden.

Was passiert mit meinem Konto während der Insolvenz?

Ihr Konto bleibt in der Regel bestehen. Bei drohenden Pfändungen können wir ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) für Sie einrichten, da wir die dafür erforderlichen Bescheinigungen ausstellen dürfen.

Kann ich mehrere P-Konten führen?

Nein. Pro Person darf nur ein P-Konto geführt werden. Mehrere P-Konten sind gesetzlich unzulässig.

Ist ein P-Konto bei der Schufa sichtbar?

Ja, das Konto wird als P-Konto bei der Schufa vermerkt, hat aber keinen negativen Einfluss auf den Score – es dient dem Schutz, nicht der Bewertung.

Was kostet eine P-Konto-Bescheinigung?

Bei uns kostet eine P-Konto Bescheinigung per E-Mail 24,95 €.